KFZ Vollkaskoversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die durch einen Unfall verursacht werden. Insbesondere Kosten, die für eigene Schäden aufkommen, werden nicht durch die Versicherung abgedeckt. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung, mit welcher die eigenen finanziellen Risiken gedeckt sind, beispielsweise die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Leistungen der KFZ-Vollkaskoversicherung

Die KFZ-Vollkaskoversicherung leistet im Falle eines Unfalles. Selbst wenn der Versicherungsnehmer die Schuld am Unfall trägt, werden die Kosten für eigene Schäden übernommen. Ferner leistet die Vollkaskoversicherung im Falle von Vandalismus, bei Brand oder Explosionen sowie bei Diebstahl, Raub und Einbruch. Weitere Leistungen sind bei Schäden durch äußere Einwirkungen, etwa Hagel, Überschwemmung, Blitz oder Sturm und bei Zusammenstößen mit Haarwild möglich. Auch Glasbruchschäden, Kabelschäden oder Schäden durch Marderbisse werden durch die KFZ-Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Für wen empfiehlt sich die KFZ-Vollkaskoversicherung?

Da es sich bei dieser Zusatzversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können Versicherungsnehmer frei entscheiden, ob ein Abschluss sinnvoll ist oder nicht. Aufgrund des hohen Leistungsumfanges ist allerdings mit höheren Kosten, als beispielsweise bei der Teilkaskoversicherung zu rechnen. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet jedoch nur einen Bruchteil der Leistungen der Vollkaskoversicherung. Daher kann grundsätzlich gesagt werden, dass Inhaber eines Neuwagens keinesfalls auf die Vollkaskoversicherung verzichten sollten. Dahingegen genügt für Inhaber eines Gebrauchtwagens der Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung.

Wer handwerklich begabt ist, kann Reparaturen mit Hilfe eines KFZ Werkstatthandbuchs auch selbst durchführen.